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Lassen Sie sich Ihre Garten-Umgestaltung fördern!

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung bis zu 2.000 Euro im Jahr 2024, für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich.

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Was kann gefördert werden?

Gefördert werden nur reine Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten) für Handwerkerleistungen rund um den im Inland privat genutzten Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025 angefallen sind. Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmer erbracht und in Rechnung gestellt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungshöhe beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (= Arbeits­kosten exkl. Umsatzsteuer) von maximal 10.000 Euro (2024) bzw. 7.500 Euro (2025) pro Person und Wohnobjekt. Das bedeutet, dass die Förderung 2024 bis zu 2.000 Euro bzw. 2025 bis zu 1.500 Euro beträgt.​​

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Ablauf

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.​

Ihr Ansprechpartner

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Ing. Michael Hofbauer

Ihr Partner für Gartengestaltungen & Naturpools

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0681 / 8188 3774 - m.hofbauer@gartentraum.st

 

Gründer und Inhaber der GartenTraum Hofbauer GmbH

BIOTOP-Partner für Süd-Ost-Österreich (Living Pools & Swimming Ponds)

Absolvent der HBLFA Schönbrunn

für Gartengestaltung und Landschaftsarchitektur (Matura 2013)

GartenTraum Hofbauer - Über uns
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